Wohnungen für Flüchtlinge

In Hamburg suchen tausende Geflüchtete eine eigene Wohnung. Die Wohnbrücke hilft als Vermittler zu möglichen Vermietern.

Die Flüchtlingsströme haben zwar seit der Hochzeit im Jahr 2015 kontinuierlich abgenommen, gleichwohl leben derzeit gut 14.000 Geflüchtete mit Wohnberechtigung in den öffentlichen Unterkünften Hamburgs. „Das kann natürlich nur eine Zwischenlösung sein. Um sich zu integrieren und ein soziales Netzwerk aufzubauen, brauchen sie eine feste Wohnung, in der sie bleiben können“, unterstreicht Alena Thiem von der Wohnbrücke Hamburg. Das Projekt vermittelt seit dem Jahr 2015 Wohnungen an Schutzsuchende, Träger ist die Lawaetz-wohnen&leben gGmbH.

 

Alle Größen gesucht

Bei der Wohnbrücke (www.wohnbruecke-lawaetz.de)  sind derzeit 200 Haushalte angemeldet, für die die Helfer eine Wohnung suchen, nochmals die gleiche Anzahl befindet sich auf der Warteliste. Dabei handelt es sich um Geflüchtete mit Bleibeperspektive, die langfristig in Hamburg leben werden. Erste Deutschkenntnisse bringen die meisten mit, einige sprechen die Sprache bereits fließend. „Wir vermitteln abgeschlossene Wohnungen im Stadtgebiet von Hamburg mit unbefristeten Mietverträgen“, berichtet Thiem. Die Größen seien dabei sehr unterschiedlich. Die Haushalte auf ihrer Liste reichen von einer Person bis zu Großfamilien mit 7 oder manchmal auch 12 Mitgliedern. Rund 2.000 Menschen konnten mit Hilfe der Wohnbrücke bereits eine eigene Wohnung finden.

 

Wohnungslotsen vermitteln

Ehrenamtliche Wohnungslotsen unterstützen bei der Wohnungssuche und danach. Seit Projektbeginn hat die Wohnbrücke 850 dieser Helfer geschult, die die Wohnungssuchenden bereits vor der Anmeldung kennen, Termine begleiten und auch nach dem Einzug Ansprechpartner für die Vermieter bleiben. Neben den ehrenamtlichen Wohnungslotsen ist zudem das Team der Wohnbrücke bei Bedarf weiterhin im laufenden Mietverhältnis ansprechbar. „Es kommt allerdings nur selten vor, dass der Vermieter sich später nochmals von sich aus meldet“, sagt Thiem. In der Regel laufe alles reibungslos.

 

Verlässliche Mietzahlungen

„Die Mietzahlungen sind abgedeckt, das überprüfen wir vorab und lassen es uns von den zuständigen Stellen schriftlich bestätigen“, berichtet Thiem. Die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gehört zu den staatlichen Aufgaben. Bis Geflüchtete einen Job gefunden haben und auf eigenen Beinen stehen, erbringt der zuständige Sozialleistungsträger die Miete.  Entsprechend müssen die nach Hartz IV geltenden KdU-Sätze (Kosten der Unterkunft) eingehalten werden, wobei akut wohnungslosen Personen, wie etwa in Unterkünften untergebrachte Geflüchtete, ein Dringlichkeitszuschlag von 15 Prozent zusteht. Für eine Person liegt diese Grenze derzeit bei 576,73 Euro bruttokalt, für eine vierköpfige Familie bei 1.045,35 Euro bruttokalt. Heizkosten werden zusätzlich übernommen.

 

Zimmer für Jugendliche

„Wir beraten Vermieter zudem zu passenden Möglichkeiten und leiten sie gegebenenfalls an andere Stellen weiter“, berichtet Thiem. Wer etwa nur ein Zimmer (ab 12 Quadratmeter) oder ein kleines Apartment (ab 25 Quadratmeter) an selbstständige Minderjährige und junge Erwachsene, teils mit Fluchthintergrund, zwischen 16 und 21 Jahren vermieten möchte, kann sich an das Projekt Zimmerfrei (www.zimmerfrei-lawaetz.de) wenden. Die Projektmitarbeiter schlagen einen passenden Untermieter vor, ein Vormund unterschreibt als Vertreter den Mietvertrag. Miete und Kaution sind durch Arbeitslosengeld II und die Grundsicherung abgedeckt.

 

 

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