Die neue Pflicht zur Fortbildung

Instandsetzung, Haustechnik, Werkverträge und WEG-Recht – für den Werterhalt der Immobilie ist ein breites Fachwissen nötig. Immobilienverwalter müssen sich in Zukunft zwar fortbilden, Sachkunde brauchen sie allerdings nach wie vor nicht nachweisen.

 

 

Immobilienverwalter tragen viel Verantwortung, nicht alle sind dieser gewachsen. Untersuchungen gehen davon aus, dass durch fehlerhafte Verwaltung jährlich finanzielle Schäden im zwei- oder sogar dreistelligen Millionenbereich entstehen. Gegensteuern möchte die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz, seit dem 1. August 2018 müssen gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnimmobilien eine behördliche Erlaubnis beantragen und sind zur Fortbildung verpflichtet. Wer bereits vorher als Verwalter tätig war, braucht die Erlaubnis bis zum 1.3.2019.

 

Zuverlässigkeit beweisen

Immobilienverwalter haben jetzt ihre persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen. Das umfasst einen selbst erstellten Lebenslauf, ein Führungszeugnis der Polizei und eine Gewerbeanmeldung. Eine Unbedenklichkeitserklärung vom Finanzamt, ein Auszug aus der Schuldnerkartei oder alternativ eine Schufa-Auskunft sowie eine Bescheinigung, dass kein Insolvenzverfahren vorliegt, sollen zudem geordnete Vermögensverhältnisse sicherstellen.

 

Police für Vermögenschäden

Eine Berufshaftpflicht für Vermögenschäden ist ebenfalls obligatorisch – mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro pro Fall und gesamt 1 Million Euro für alle Fälle eines Jahres. „Bei der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften mit mehr als 400 Einheiten ist eventuell auch eine höhere Deckungssumme sinnvoll“, rät Wolfgang Mattern, Vorsitzender des Verbandsrates vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV).

 

Fortbildung im Kleinen

Um als Immobilienverwalter oder -makler zu arbeiten, reichte bisher ein Gewerbeschein und ein Führungszeugnis, eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Der Gesetzgeber fordert jetzt eine Weiterbildung von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren, dies gilt auch für angestellte Sachbearbeiter. „Das greift zu kurz“, kritisiert Mattern. Die Mitgliedschaft im DDIV etwa ist an ein Pensum von 45 Stunden geknüpft. Die großen Branchenverbände drängen zudem weiter auf eine Prüfung, um Sachkunde nachzuweisen.

 

Vielfältige Möglichkeiten

Erlaubt sind Präsenzseminare, das begleitende Selbststudium oder betriebsinterne Maßnahmen – „leider besteht hier eine gewisseGrauzone, theoretisch könnte der Verwalter seine Mitarbeiter sogar selber schulen“, so Mattern. Fundierte Kurse bieten derzeit etwa die renommierten Verbände der Immobilienwirtschaft und die Industrie- und Handelskammer (IHK) an, dabei gehören etwa WEG-Recht, Mietrecht, Werksverträge, Betriebswirtschaftslehre und Baurecht zu den relevanten Inhalten. „In Zukunft wird das Thema WEG-Recht gerade in Städten wie Hamburg noch mehr Raum einnehmen“, prognostiziert Mattern. Schließlich gibt es immer mehr Eigentümergemeinschaften, zudem bringt die Rechtsprechung jedes Jahr neue WEG-Urteile hervor.

 

Bei Missachtung droht Bußgeld

Verstöße gegen die neuen Pflichten gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro belegt. „Wer mehrmals in Folge gegen das neue Gesetz verstößt, muss unter Umständen sogar mit einem Entzug der Gewerbeerlaubnis rechnen“, erklärt Mattern.

 

 

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