Neuregelung zur CO2-Steuer: Nach Verbrauch oder Bedarf?

Vermieter sollen sich ab 2023 per Stufenmodell an der CO2-Abgabe beteiligen. Bei der Einstufung der Gebäude regt der Bundesrat Nachbesserungen an.

 

 

Hamburg steht im bundesweiten Vergleich gut da: Kaum sanierte Wohngebäude finden sich vor allem in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Thüringen, hier fielen im Jahr 2021 rund 42, 39 und 36 Prozent der Immobilien in die schlechtesten Energieeffizienzklassen G und H. In Hamburg landen hingegen nur gut 13 Prozent der Gebäude in den hintersten Klassen, gleichzeitig wartet der Stadtstaat mit der höchsten Quote voll- und teilsanierter Wohnimmobilien im Land auf. Das ergibt eine Studie des Unternehmens objego, die aufzeigt, dass insbesondere Vermieter in den letztplatzierten Bundesländern künftig einen hohen Anteil der CO2-Steuer übernehmen müssen. Schließlich sollen Vermieter und Vermieterinnen nach Plänen der Ampel-Regierung ab 2023 die CO2-Abgabe mittragen, die bis dahin die Mieter noch allein schultern. Wie hoch der jeweilige Anteil ausfällt, ergibt sich aus einem mehrstufigen Modell, welches sich an der Energiebilanz orientiert.

 

Bundesrat fordert Änderungen

Bisher war es geplant, die Einstufung, aus der der Kostenanteil des Vermieters resultiert, am tatsächlichen CO2-Verbrauch auszurichten. Kritiker monieren schon länger, dass der Verbrauch auch vom Verhalten und der Anzahl der Bewohner beeinflusst wird und der energetische Zustand des Gebäudes stärker ins Gewicht fallen müsste. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat auch der Bundesrat entsprechende Nachbesserungen angeregt. Die Länderkammer schlägt unter anderem vor zu prüfen, ob die Kostenermittlung anhand eines Energiebedarfsausweises statt des Verbrauchs zu einer faireren Aufteilung der CO2-Abgabe führen würde.

 

Stufenmodell für Wohngebäude

Grundsätzlich soll ab 2023 für Wohngebäude und Gebäude mit gemischter Nutzung ein Stufenmodell greifen, welches die Abgabe zwischen den Mietparteien aufteilt. Dabei gilt: Je klimafreundlicher die Immobilie, desto geringer fällt der Teil aus, der beim Vermieter aufläuft. So sieht der bisherige Gesetzesentwurf vor, dass bei einem sehr niedrigen Verbrauch der klimaschädlichen Treibhausgase von jährlich weniger als 12 Kilogramm CO2-Ausstoß pro Quadratmeter, Mieter und Mieterinnen die Abgabe komplett übernehmen, die Vermietenden nichts. Dieses Kostenverhältnis verändert sich in zehn Stufen mit dem höheren CO2-Verbrauch zu Gunsten der Mieter, bis der Vermieter im schlechtesten Fall (mehr als 52 Kilogramm CO2-Emissionen pro Quadratmeter) 90 Prozent der Abgabe trägt, der Mieter zehn Prozent.

 

Abweichende Vorgaben

Für gewerbliche Immobilien, in denen niemand wohnt, sollen sich nach aktuellem Stand Mieter und Vermieter die Abgabe hälftig teilen. Aber auch hier ist geplant, später ein Stufenmodell einzuführen. Ausnahmen greifen zudem, wenn staatliche Auflagen die energetische Sanierung einschränken, etwa bei denkmalgeschützten Häusern, für die eine Fassadendämmung nicht möglich ist.

 

Gute Bilanz mit Erneuerbaren

Bis 2045 soll der Gebäudesektor klimaneutral sein. Mit der neuen Stufenregelung möchte die Bundesregierung die Vermietenden dazu bewegen, die Heizungsanlage umweltfreundlicher auszurichten und ihr Haus besser zu dämmen, die Mieter und Mieterinnen sollen wie zuvor, möglichst viel Energie sparen. Laut einer Studie des Techem Research Institute on Sustainability (TRIOS) zur neugeregelten CO2-Bepreisung punkten mit einer guten Energiebilanz meist Wohnimmobilien, die mit Holzpellets oder einer mit erneuerbaren Energien betriebenen Wärmepumpe beheizt werden. Vermieter und Vermieterinnen, die für ihre Immobilien diese Technologien einsetzen, seien oft vollständig von der CO2-Abgabe befreit.

  

 

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