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Tipps für Mieter

Für die Mieter der von uns verwalteten Immobilien stehen wir immer gern zur Verfügung, wenn es Fragen zum Mietverhältnis gibt.  Viele Anliegen sind uns aus unserer langjährigen Erfahrung bekannt, daher möchten wir Ihnen schon an dieser Stelle Informationen zu den häufigsten Vorkommnissen geben.

  • Umzug

    Damit Ihnen bei einem Wohnungswechsel keine Nachteile entstehen, empfehlen wir Ihnen die anstehende Veränderung folgenden Stellen frühzeitig bekanntzugeben: Behörden (Einwohnermeldeamt, Finanzamt, Arbeitsamt, BfA), Versorgungsbetriebe (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) sofern diese Kosten nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden, Banken und Sparkassen, Versicherungen und Vereine (ADAC). In vielen Fällen lohnt sich auch die Beauftragung eines Nachsendeauftrags bei der Deutschen Post.

  • Energieeinsparungen

    Kleine Veränderungen im täglichen Umgang mit Energie können große Einsparungen und damit auch oft Kostenreduzierungen bewirken. Das größte Sparpotenzial bieten meistens die Bereiche Strom und Heizung. Wussten Sie, dass die dauerhafte Senkung der Raumtemperatur um nur 1 °C rund 6 % der Heizkosten einsparen kann? Vermeiden Sie zudem gekippte Fenster über einen längeren Zeitraum und lüften Sie dafür mehrmals täglich kurz mit ganz geöffnetem Fenster. Damit Wärme im ganzen Raum zirkulieren kann, dürfen die Heizkörper nicht von langen Vorhängen bedeckt oder durch Möbel verstellt sein. Dies kann zu einem Wärmestau führen, der die Heizkosten unnötig in die Höhe treibt.

    Ihren Stromverbrauch können Sie schon beim Kauf neuer Elektrogeräte senken. Achten Sie bei Kühl- und Gefrierschränken sowie bei Waschmaschinen und Trocknern auf das Energielabel! Bei den meisten Geräten ist die Klasse A, bei Kühlschränken die Klasse A++ am sparsamsten. Achten Sie auch darauf, die Geräte in der für Sie passenden Größe zu kaufen - ein Single-Haushalt benötigt kleinere Geräte als der Haushalt einer Familie. Viel Strom lässt sich sparen, wenn Sie herkömmliche Glühbirnen durch Energiesparlampen ersetzen. Trotzdem gilt dann weiterhin: Den geringsten Verbrauch hat eine Lampe, wenn Sie ausgeschaltet ist. Vermeiden Sie daher unnötige Beleuchtung in ungenutzten Räumen. Viele Elektrogeräte verbrauchen auch Strom, wenn sie im sogenannten Stand-by-Modus sind. Diesen Verbrauch können Sie ganz einfach einsparen, indem Sie Fernseher, Stereoanlage und Computer über eine schaltbare Steckerleiste anschließen und diese bei Nichtverwendung der Geräte zusätzlich ausschalten.

    Viele weitere Tipps zum Energiesparen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Energie-Agentur dena (Link zu http://www.thema-energie.de)

  • Hausordnung

    Viele Punkte, die das Zusammenleben der Mieter im Haus betreffen, sind in der Hausordnung beschrieben. Die Hausordnung finden Sie als Bestandteil Ihres Mietvertrags.

  • Hausratversicherung

    Ihr persönlicher Besitz, wie zum Beispiel Ihre Möbel und Kleidung, sind in vielen Schadensfällen nicht durch Ihren Vermieter versichert. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Hausratversicherung, die Ihr Hab und Gut bei Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden und Vandalismus schützen kann. Eine einfache Hausratversicherung wird von fast jeder Versicherungsgesellschaft angeboten. Beispielsweise können Sie sich von der Grundeigentümer Versicherung VVaG ein Angebot zukommen lassen.

  • Lärmbelästigung

    Laute Nachbarn können störend sein. Dennoch gilt es besonnen zu reagieren wenn eine Störung auftritt. Denn soviel vorab: Der erfolgreichste Weg zu einem störungsfreien Zusammenleben ist der des direkten Gesprächs. Sprechen Sie Ihren Nachbarn auf die Lärmbelästigung an - am besten, bevor sich bei Ihnen Frust aufgestaut hat. Viele Geräusche müssen Sie auch hinnehmen, entweder, weil Sie ortsüblich oder unvermeidbar sind. Dazu gehören Geräusche von Kindern und von üblichen Haushaltsgeräten. Auch gelegentliche Renovierungsarbeiten oder musikalische Übungsstunden müssen in gewissem Umfang hingenommen werden.

    Wenn die Bemühungen eine gütliche Regelung mit dem Lärmverursacher zu finden, gescheitert sind, haben Sie die folgenden Möglichkeiten: Informieren Sie die zuständige Behörde (z. B. das Ordnungsamt). Liegt eine Störung der Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr vor, können Sie sich an die nächste Polizeidienststelle wenden. Dem Verursacher droht dann ein Bußgeld. Finden die Störungen regelmäßig statt, wenden Sie sich bitte an uns. Wichtig: Damit wir gegen den Lärmverursacher vorgehen können, müssen Sie bereits ein Lärmprotokoll geführt haben, das den Tag, die Zeit, die Dauer, die Art und den Verursacher des Lärms aufzeigt. Zusätzlich sollten Sie sich Zeugen für jeden Vorfall notieren. Nur mit einem solchen Protokoll und Zeugen können wir wirkungsvoll aktiv werden.

  • Verhalten im Brandfall

    Hier finden Sie weitere Informationen als PDF-Download: